Im Falles eines Verlusts oder Totalschadens werden mögliche inflationsbedingte Preissteigerungen beim Neukauf des gleichen E-Bike- bzw. Fahrradmodells von bis zu 15 % des ursprünglichen Preises (jedoch bis zur maximalen Versicherungssumme von bis zu 15.000 €) übernommen.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Ich habe ein Unternehmen und möchte mein E-Bike / Fahrrad versichern. Welchen Kaufpreis (brutto/netto) muss ich angeben?
- Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
- Was bedeutet Inflationsausgleich?
- Wer organisiert die Pannenhilfe im Rahmen des Mobilitätsschutzes?
- Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ich mein E-Bike / Fahrrad verkaufe?
- Bleibt der Versicherungsschutz bei einem Verkauf / Eigentümerwechsel erhalten?
- In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
- Was ist der Mobilitätsschutz?
- Was ist über den Akku-Verschleiß abgesichert?
- Welche Teile sind durch den Bremsen- und Reifen-Verschleiß abgesichert?