Haben wir Ihnen die Kosten im Zuge eines Totalschadens oder Entwendung Ihres E-Bikes / Fahrrads erstattet, so endet die Versicherung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Erstattung der bereits bezahlten Versicherungsprämie: Allgemein gesagt, zahlen wir die zu viel gezahlten Beiträge zurück.
Dies bedeutet, dass Sie bei einer Vorabzahlung der Versicherungsprämie (also bei Verträgen mit einer Laufzeit von 5 Jahren) im Schadenfall eine anteilige Rückerstattung für das laufende Versicherungsjahr sowie eine Erstattung für den Betrag erhalten, der über das aktuelle Versicherungsjahr hinausgeht.