Ja das ist grundsätzlich möglich, wenn sich das E-Bike / Fahrrad im Erstbesitz befindet. Der Vertragsabschluss kann jedoch erst nach der Umrüstung erfolgen, sofern diese innerhalb der ersten 12 Monate (im Tarif Diebstahlschutz Plus bis zu 39 Monate) vorgenommen wird und die Rechnung der Umrüstung vorliegt. Diese kann im Schadenfall angefordert werden.
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