Reparaturkosten werden bis zur Höhe des auf der Kaufrechnung ausgewiesenen Preises des E-Bikes / Fahrrads, jedoch maximal bis zur Versicherungssumme, übernommen. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens des E-Bikes / Fahrrads (wenn die Reparaturkosten den Kaufpreis übersteigen) erstattet der Versicherer die Kosten für ein neues E-Bike / Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert). Details können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Welche Schäden sind bei Beschädigung durch Unfall versichert?
- Was ist im Rahmen des Alteos Mobilitätsschutzes versichert?
- Was passiert mit meiner bereits bezahlten Versicherungsprämie nach einem Totalschaden / einer Entwendung?
- Funktioniert die GPS-Ortung auch wenn mein E-Bike im Ausland gestohlen wurde?
- Was geschieht, wenn ich mit meinem E-Bike / Fahrrad einen Schaden verursache?
- Was passiert, wenn eine Rückholung meines gestohlenen E-Bikes / Fahrrads nicht (mehr) möglich ist?
- Bis zu welcher Höhe werden Reparaturkosten im Schadenfall übernommen?
- Werden die Reparaturkosten für Schäden, die durch einen Diebstahl an meinem E-Bike / Fahrrad entstanden sind, übernommen?
- Gilt der Rückholservice bei Diebstahl auch ohne GPS-Tracking im gewählten Versicherungspaket?
- Wie funktioniert der Rückholservice im Diebstahlfall?