Sollte das E-Bike / Fahrrad innerhalb von 14 Tagen wieder aufgefunden werden, übernimmt Alteos die Kosten der erforderlichen Reparatur des beschädigten E-Bikes / Fahrrades durch ein ausschließlich von uns beauftragtes oder genanntes Unternehmen. Sollte eine Reparatur nicht möglich oder nicht wirtschaftlich sein (Totalschaden), so werden die Kosten für ein E-Bike / Fahrrad gleicher Art und Güte zum aktuellen Neuwert ersetzt.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Welche Schäden sind bei Beschädigung durch Unfall versichert?
- Was ist im Rahmen des Alteos Mobilitätsschutzes versichert?
- Was passiert mit meiner bereits bezahlten Versicherungsprämie nach einem Totalschaden / einer Entwendung?
- Funktioniert die GPS-Ortung auch wenn mein E-Bike im Ausland gestohlen wurde?
- Was geschieht, wenn ich mit meinem E-Bike / Fahrrad einen Schaden verursache?
- Was passiert, wenn eine Rückholung meines gestohlenen E-Bikes / Fahrrads nicht (mehr) möglich ist?
- Bis zu welcher Höhe werden Reparaturkosten im Schadenfall übernommen?
- Werden die Reparaturkosten für Schäden, die durch einen Diebstahl an meinem E-Bike / Fahrrad entstanden sind, übernommen?
- Gilt der Rückholservice bei Diebstahl auch ohne GPS-Tracking im gewählten Versicherungspaket?
- Wie funktioniert der Rückholservice im Diebstahlfall?