Ohne GPS-Tracking:
Grundsätzlich muss das E-Bike / Fahrrad gegen Diebstahl mit einem angemessenen Schloss an einen festen Gegenstand befestigt werden. Dies gilt ebenfalls in verschlossenen Räumen, die mit anderen Haushalten geteilt werden (z.B. Gemeinschaftskeller/ -garagen, Innenhöfe, Tiefgaragen) und umzäunten Gärten. In verschlossenen Räumen, die ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden, reicht es, wenn das Fahrrad ohne Sicherung abgestellt wird.
Mit GPS-Tracking: Grundsätzlich muss das E-Bike gegen Diebstahl mit einem angemessenen Schloss lediglich abgeschlossen sein, ohne dabei an einen festen Gegenstand angeschlossen zu sein.
Welches Schloss als angemessen gilt, lesen Sie hier!